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Nationale Strategie gegen Krankenhausinfektionen gefordert (20.04.2009)

„Zum Regelungsbereich des G-BA zählen hier zwar nicht Primärmaßnahmen wie etwa Screenings, systematischer Antibiotika-Einsatz oder die Ausgestaltung der Behandlung von nosokomialen Infektionen. Allerdings wird der G-BA im Bereich der mittelbaren Maßnahmen seinen Beitrag leisten, das Problem der multiresistenten Krankenhauskeime mittel- und langfristig besser in den Griff zu bekommen. Die bereits bestehende Qualitätssicherung sollte kontinuierlich verbessert werden“, sagte Siebig, der auch Vorsitzender des zuständigen G-BA-Unterausschusses ist, am Rande der Anhörung in Berlin.

„Derzeit erarbeitet der G-BA ein sektorenübergreifendes Konzept, das sich mit der Erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen beschäftigt, die bestehenden rechtlichen Vorgaben berücksichtigt und eine Doppelerfassung vermeidet. In dieses Verfahren soll neben der Prävention und Erfassung der Infektionen auch die Erreger und Resistenzen gemäß Infektionsschutzgesetz sowie die Antibiotika-Strategie des BMG (DART) einbezogen werden.“ Im stationären Bereich sei zudem die Nutzung und Integration des Verfahrens in das bestehende BQS-Verfahren aber auch in andere Verfahren wie etwa OP-KISS oder AMBU-KISS vorgesehen.

Die durch den G-BA definierte externe stationäre Qualitätssicherung ermöglicht derzeit insbesondere die Erhebung von postoperativen Infektionen in insgesamt 25 Leistungsbereichen. Dabei wird nicht nur der Bereich von Wundinfektionen sondern zum Teil auch die allgemeine Krankenhausinfektion etwa bei Harnwegsinfekten betrachtet. Bei überdurchschnittlichen Häufungen von Infektionen besteht die Möglichkeit des strukturierten Dialogs, der zu einer individuellen Verbesserung der Qualität der einzelnen Krankenhäuser beiträgt. In einigen Leistungsbereichen muss die Zahl der postoperativen Wundinfektionen in den Qualitätsberichten veröffentlicht werden, um für die Allgemeinheit Transparenz hinsichtlich der Infektionsraten zu schaffen.


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