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Hochschulpakt: Kein Sonderprogramm für die Medizin (04.05.2009)

Der „Hochschulpakt 2020“ sieht vor, dass pro Studienanfänger verteilt über vier Jahre 26.000 Euro zur Verfügung stehen sollen, je zur Hälfte finanziert von Bund und Ländern. Ein Sonderprogramm für die Humanmedizin, wie es zunächst geplant war, wird allerdings es nicht geben. Die Zulassungszahlen in der Medizin sollen sich nicht ändern. Die neuen Länder verpflichten sich trotz des demografisch bedingten Nachfragerückgangs ihre Kapazitäten konstant zu halten.

Auf die deutschen Universitäten kommt in den nächsten Jahren eine Welle an Bewerbern zu. Der Grund sind die doppelten Abiturjahrgänge, die durch die Verkürzung der Gymnasialzeit entstehen. In diesem Jahr greift die Neuerung im Saarland, von 2011 bis 2013 folgen dann die bevölkerungsreichen Länder Bayern, Baden-Würtemberg und Nordrhein-Westfalen.

Zeitgleich werden dort dann Schüler sowohl nach zwölf als auch nach 13 Jahren ihr Abiturzeugnis in der Hand halten. Mit dem Hochschulpakt reagiert die GWK auf eine Prognose, nach der in den alten Ländern für die Jahre 2011 bis 2015 ein Zuwachs von etwa 340.000 Studienanfängern erwartet wird. Dem steht ein Rückgang um rund 65.000 in den neuen Bundesländern gegenüber.

In der GWK-Sondersitzung wurden neben dem Hochschulpakt 2020 auch Vorschläge für die Weiterführung der Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation verabschiedet. Die drei Vorhaben sollen auch dazu beitragen, dass Deutschland das Ziel erreicht, bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Bildung und Forschung auszugeben. Das Gesamtpaket hat ein Volumen von 18 Milliarden Euro. Über die GWK-Vorschläge müssen jetzt noch die Regierungschefs von Bund und Ländern entscheiden. Q:aerzteblatt.de


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