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KVen können Selektivvertrags-Abrechnung abschreiben (04.05.2009)

Der Hintergrund des aktuellen Konflikts hinter den Kulissen ist hochkompliziert und im Grunde formaljuristischer Natur. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil von Dezember 2008 den Krankenhäusern verboten, ihre ambulanten Notdienste über einen privaten Dienstleister mit der KV abzurechnen. Der Datenschutz verbiete die Weitergabe der Patientendaten an Dritte - selbst wenn die Patienten einwilligen.

Nötig sei hier eine explizite gesetzliche Regelung, damit derart in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen werden kann. Dafür bekam der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juni. Die Richter deuteten aber in der Begründung bereits an, dass das Problem auch bei Selektivverträgen in der ambulanten Versorgung virulent sei - also bei Hausarztverträgen nach § 73b SGB V, Facharztverträgen nach § 73c und der Integrierten Versorgung nach §§140 ff.
Weigeldt spricht im Gesundheitsausschuss vor

Wenn jetzt aber KV-Vertreter frohlocken, dass die Verbände ihre Selektivverträge künftig nicht mehr selbst oder über eine eigene Managementgesellschaft abrechnen können, so haben sie sich geschnitten. Denn die Politik hat das Thema auf dem Schirm und wird aller Voraussicht nach in der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) eine Regelung mitbeschließen, die die Abrechnung über private Stellen ermöglicht.

Andreas Kniesche, Gesundheitsreferent der SPD-Bundestagsfraktion, will zunächst die Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss am 6. Mai abwarten. Dort wird unter anderem der Chef des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, vorsprechen. \"Sollte sich bestätigen, dass es nötig ist, dann werden wir wohl eine Rechtsgrundlage auch für Selektivverträge schaffen\", sagte Kniesche zu ÄP.
KVen dürfen Abrechnung gar nicht selbst anbieten

Die Politik wird auch besser daran tun - denn ihre Strategie bei den Selektivverträgen war ja gerade eine Stärkung des Wettbewerbes, will heißen: der Verbände gegenüber der KV. Wenn erstere die Abrechnung wieder aus der Hand geben müssten, könnten sie die Verträge auch gleich bleiben lassen.

Joachim Schütz, Justiziar des Hausärzteverbandes, gibt außerdem zu bedenken, dass die KVen die Abrechnung gar nicht selbst übernehmen können. Diese Variante hatte der bayerische KV-Vize Gabriel Schmidt ins Spiel gebracht. \"Aber als Körperschaft öffentlichen Rechtes dürfte die KV gar keine zusätzlichen Aufgaben wie die Abrechnung fremder Selektivverträge übernehmen\", erklärte Schütz gegenüber ÄP.

Die einzige Möglichkeit wäre eine von der KV gegründete Managementgesellschaft. Die wäre dann aber wiederum privatrechtlich organisiert - die Schlange bisse sich also in den Schwanz.


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