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Der MDK prüft die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen (08.05.2009)

Die gefundenen Formelkompromisse in den Transparenzvereinbarungen stellen eigentlich nur den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, um überhaupt anfangen zu können. Wenn die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien vorliegen, werden die Medizinischen Dienste die Qualitätsprüfungen in einigen Wochen entsprechend den neuen Vorgaben starten.

Ein vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördertes Projekt sucht seit Februar 2009 noch ehrenamtliche Gutachter, um zukünftig eigene Begutachtungen in deutschen Heimen durchzuführen und diese selbstverständlich verbraucherfreundlich im Internet zu veröffentlichen. In Bayern wurde im Februar ein 226-seitiger Prüfleitfaden für die Heimaufsicht veröffentlicht, der die Prüfer zusammen mit einer 12-tägigen Fortbildung zum Qualitätsmanagementbeauftragten auf die bevorstehenden Prüfungen der Heimaufsicht nach dem bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz fit machen soll. Auch diese Ergebnisse werden ab Januar 2011 veröffentlicht.

Ob das ganze Prüfen, Bewerten und Benoten den Betroffenen und Beitragszahlern nützt, weiß heute keiner. Auf den ersten Blick erscheint dieses System und die Idee einer Begutachtung mit Benotung von Pflegeheimen plausibel und für Gesetzgeber sowie Prüfer nachvollziehbar. Bei näherer Betrachtung muss man jedoch die Frage stellen, warum wir in Deutschland gleich drei Prüfinstanzen brauchen, die sich einzig aus Beitragsgeldern der Pflegekassen oder Steuergeldern finanzieren. Laut Angabe des MDS kostet die Prüfung einer Einrichtung im Schnitt rund 4.500 Euro. heimverzeichnis.de belohnt die ehrenamtlichen Gutachter mit 60 Euro pro Heim und Gutachten.
Geprüft wird beim MDK einzig und alleine, ob bestimmte Vorschriften eingehalten und eigentlich
selbstverständliche Betreuungsangebote gemacht werden. In welcher Qualität diese erbracht werden und mit welchem Resultat, wird mit dem Frage-Antwortsystem der Transparenzvereinbarungen nicht erfasst. Bevor ein Heimbertreiber ein \"mangelhaft\" im Internet veröffentlicht oder gut sichtbar im Heim aushängt, wird er Rechtsanwälte bemühen, die das Resultat der Prüfung anfechten.

„Die Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen sind sehr gut, weil das Bewertungsverfahren viele Unklarheiten
beinhaltet und dem jeweiligen Prüfer einen extrem großen Ermessensspielraum lässt“, betont Thomas Bade,
Geschäftsführer der Salenus GmbH. Salenus hat die Begutachtung von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen im Detail untersucht und festgestellt, dass die Pflegewissenschaft zahlreiche valide Bewertungsmethoden bietet, um die Effektivität von Pflegekonzepten zu beurteilen. Ob diese wissenschaftlich aufwendigen Verfahren bei den Prüfungen berücksichtigt werden, ist jedoch mehr als fraglich.

Die Deutsche Agentur für Health Technology Assessment hat im Februar 2009 einen HTA-Bericht zu Pflegekonzepten bei Demenz veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Fazit, dass sich keine eindeutigen Aussagen aus den Ergebnisses ableiten lassen welches Pflegekonzept positive Ergebnisse bietet.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft betonte 2004 in ihrer Handlungsleitlinie zur Therapie
der Demenz, dass die Arzneimitteltherapie zwar nur einen Teil der Demenztherapie darstelle, aber es in
Anbetracht der Schwere der Krankheit geboten sei, auch kleinere Verbesserungen und Erleichterungen (mit
Arzneimitteln, Anm.) anzustreben.

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen aus dem Jahr 2007 beschreibt das notwendige
Pflegekonzept eigentlich sehr deutlich und praktikabel. Bewohner könnten erwarten, dass die Beachtung des Lebenshintergrundes und der Gewohnheiten bei der Pflege berücksichtigt würden. Insbesondere Menschen mit Demenz sollten Angebote zum Wiedererkennen von Gewohntem und Vertrautem gemacht werden, um zu einer Verbesserung des Wohlbefindens beizutragen.

„Bei dieser wissenschaftlichen Datenlage wird es äußerst schwer für den Gutachter, Noten für den Einsatz von Antidementiva oder der Validation und emotionsorientierten Pflege zu vergeben“, führt Thomas Bade weiter aus.
Wie zukünftig der MDK Gutachter oder die Heimaufsicht Pflege-Konzepte zur Betreuung demenziell erkrankter Bewohner bewertet, hat aber entschiedenen Einfluss auf das Gesamtergebnis und damit auf den
Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen. Unklar ist bisher auch, ob Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in
Pflegeverträgen, die über die im Versorgungsvertrag vereinbarten notwendigen Leistungen hinausgehen, durch
den MDK geprüft werden (können).

Besonders brisant werden die Veröffentlichungen der MDK Prüfungen und falls vom Heimbetreiber freiwillig
gewünscht auf heimverzeichnis.de. Es können nicht für alle 11.000 Seniorenheime gleichzeitig die
Prüfzeugnisse veröffentlicht werden. Interne Prüfergebnisse des Heimes z.B. nach ISO 9001 dürfen jedoch nicht veröffentlicht werden. Es wird eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung im deutschen Pflegemarkt herrschen, wenn der MDK Prüfer frühestens im Januar 2010 und der ehrenamtliche Prüfer von
heimverzeichnis.de erst im Juli 2010 auftaucht. Die Ergebnisse der schon geprüften und bewerteten
Einrichtungen werden jedoch tagesaktuell schon ab Juni 2009 im Internet veröffentlicht. Der Gesetzgeber hat im Pflegeweiterentwicklungsgesetz einen jährlichen Prüfrhythmus ab dem Jahr 2011 vorgeschrieben. „Wir bezweifeln, dass das jährliche Prüfintervall bundesweit von den Institutionen eingehalten werden kann, wenn nicht schnell ein Konzept für den Einsatz externer Begutachter bei den Medizinischen Diensten aufgebaut wird“, führt Thomas Bade weiter aus.

Bei diesem System werden jedoch jährlich Millionen Euro in einem aufgeblähten Prüfsystem versickern und nicht für dringend notwendige Pflegeleistungen eingesetzt.

Mit einem neuen Leistungsangebot wird Salenus stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste über einen Zeitraum von 18 Monaten begleiten, um die bevorstehenden externen Qualitätsbewertungen, durch
valides Datenmaterial zu untermauern, die die tatsächliche Qualität der Versorgung in den Pflegeeinrichtungen abbilden. Die Qualität der Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste wird sich dadurch differenziert und abgestuft darstellen lassen. Details zu dem Leistungsangebot, den pflegewissenschaftlichen Berichten der


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