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MVZ sind wichtige Ergänzung für die ambulante Versorgung (02.06.2009)

Die Zahl der Neugründungen hat sich mittlerweile auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Im Vergleich zu den Praxen führen sie jedoch immer noch ein Nischendasein. So gab es im dritten Quartal 2008 1.152 MVZ gegenüber 80.000 zugelassene Praxen. Das sind Ergebnisse einer neuen Studie, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin vorgestellt hat. Ihr Titel lautet \"MVZ-Survey 2008. Die strategische Positionierung Medizinischer Versorgungszentren\".

Im Sommer 2008 hatte die KBV 1.023 MVZ angeschrieben. Es antworteten 286, das entspricht einer Rücklaufquote von 28 Prozent. Bezüglich der Gründer (Vertragsärzte oder Krankenhäuser), Rechtsform, Arbeitsgröße, Zulassungsdauer und regionalen Verteilung war die Stichprobe repräsentativ.

Die meisten MVZ gab es im ersten Halbjahr 2008 in Bayern, Berlin und Niedersachsen. In urbanen Zentren gibt es mehr MVZ als in ländlichen Gegenden (55 Prozent städtische MVZ). \"In Ballungsräumen können MVZ eine gute Ergänzung zur ambulanten Versorgung in den Praxen darstellen. Im ländlichen Raum sind sie hingegen eine Chance, um die medizinische Grundversorgung der Menschen zu gewährleisten\", erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.

Bundesweit werden durchschnittlich 70 MVZ pro Quartal gegründet. Zwei Haupttypen lassen sich identifizieren. Während das von Krankenhäusern gegründete MVZ in den neuen Bundesländern dominiert, ist in Westdeutschland das vertragsarztgeführte Zentrum vorherrschend. Die häufigste Gesellschaftsform ist die GmbH. Daraus leiten die Autoren der Studie die Prognose ab, das ein dritter MVZ-Typ künftig eine größere Rolle spielen wird: das von einer Managementgesellschaft betriebene vertragsärztliche MVZ, das sich abgrenzt vom vertragsärztlichen MVZ als Variante der Gemeinschaftspraxis. \"Hier liegt auch eine Gefahr, MVZ vorrangig als Geschäfts- und nicht als Versorgungsmodell zu sehen: Gewinnorientierte Kapitalgesellschaften als MVZ-Eigner könnten versuchen, aus wirtschaftlichen Gründen direkten Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit zu nehmen. Dem muss der Gesetzgeber vorbeugen\", forderte Köhler. \"Denn unabhängig davon, ob Ärzte als selbstständige Vertragsärzte oder angestellt arbeiten, sind sie Angehörige eines freien Berufs. Dies dient auch dem Schutz der Patienten\", erläuterte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Außerdem wies Müller darauf hin, dass die Qualität der Versorgung auch in den MVZ eine wichtige Rolle als Wettbewerbsmerkmal spiele. \"Zwei Drittel der Einrichtungen haben ein Qualitätsmanagement-System eingeführt, die meisten von Ihnen QEP® betonte er.

Ob MVZ dazu geeignet sind, zur Versorgungsverbesserung in unterversorgten Gebieten beizutragen, lasse sich derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, so das Fazit der Studie. Dies wird, neben der Analyse der Vergütungssituation, Gegenstand folgender Erhebungen werden.

Die Möglichkeit, MVZ zu gründen, hat das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Januar 2004 geschaffen. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat die Gestaltungsspielräume seit Januar 2007 erweitert. Die KBV hat die Entwicklung der MVZ von Anfang an wissenschaftlich und mit verschiedenen Publikationen begleitet.


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