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KBV-Studie zu Medizinischen Versorgungszentren Köhler: Finanzinvestoren können zu einfach MVZ gründen (08.07.2009)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) haben sich als Versorgungsform etabliert. Die Zahl der Neugründungen hat sich mittlerweile auf einem niedrigen Niveau eingependelt: Etwa 70 von ihnen kommen jedes Quartal hinzu. Im Vergleich zu den Praxen führen sie jedoch immer noch ein \"Nischendasein\", wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) es formuliert.

Den 1.152 im 3. Quartal 2008 existierenden MVZ stehen 80.000 zugelassene Praxen gegenüber. Dies geht aus einer neuen Studie der KBV hervor, deren Titel \"MVZ-Survey 2008. Die strategische Positionierung Medizinischer Versorgungszentren\" lautet.
Bayern, Berlin und Niedersachsen liegen vorn

Die vertragsärztlichen Vertreter wollten von den MVZ-Betreibern detaillierte Informationen bekommen und schrieben deshalb im Sommer letzten Jahres 1.023 MVZ an. Es antworteten 286, was einer Rücklaufquote von 28 Prozent entspricht. Bezüglich der Gründer (Vertragsärzte oder Krankenhäuser), Rechtsform, Arbeitsgröße, Zulassungsdauer und der regionalen Verteilung war diese Stichprobe laut KBV repräsentativ.

Die meisten MVZ gab es im ersten Halbjahr 2008 in Bayern, Berlin und Niedersachsen. 55 Prozent aller MVZ stehen in urbanen Zentren, mehr also als in ländlichen. Für KBV-Chef Andreas Köhler kein Wunder: \"In Ballungsräumen können MVZ eine gute Ergänzung zur ambulanten Versorgung in den Praxen darstellen.\" Doch auch im ländlichen Raum seien sie eine Chance, die medizinische Grundversorgung der Menschen zu gewährleisten.
Sind Geschäfte oder Versorgung wichtiger?

Zwei Haupttypen von MVZ lassen sich identifizieren. In Ostdeutschland dominieren die von Krankenhäusern gegründeten ambulanten Zentren. Im Westen haben öfter Vertragsärzte das Sagen. Die häufigste Gesellschaftsform ist die GmbH. Daraus leiten die Autoren der Studie die Prognose ab, dass ein dritter MVZ-Typ künftig eine größere Rolle spielen wird: das von einer Managementgesellschaft betriebene vertragsärztliche MVZ.

Dieses würde sich erheblich vom vertragsärztlichen MVZ unterscheiden, das eher als Variante der Gemeinschaftspraxis gelten kann. Köhler sieht die Gefahr, dass MVZ vorrangig als Geschäfts- und nicht als Versorgungsmodell gesehen werden könnten: \"Gewinnorientierte Kapitalgesellschaften als MVZ-Eigner könnten versuchen, aus wirtschaftlichen Gründen direkten Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit zu nehmen.\"

Der KBV-Chef forderte den Gesetzgeber auf, hier vorbeugend tätig zu werden.


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