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Fortbildungsveranstaltungen müssen engen Bezug zum Arztberuf haben (15.04.2009)

Die Inhalte einer Fortbildungsveranstaltung müssen in enger Verbindung zur ärztlichen Kernkompetenz stehen, wenn eine Zertifizierung durch die Ärztekammern erfolgen soll. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. Januar 2009 hervor (AZ 17 K 1915/08). Im verhandelten Fall hatte ein Fortbildungsveranstalter die Ärztekammer Hamburg verklagt, weil diese die Veranstaltung \"Praxiswerbung: Wer nicht wirbt, der stirbt!\" nicht gemäß § 8 ihrer Fortbildungsordnung (FBO) anerkennen und zertifizieren wollte.

Die Hamburger Kammer argumentierte vielmehr, dass bei der Veranstaltung rein wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stünden. Eine anerkennungsfähige Fortbildung diene letztlich aber immer dem Erhalt der fachlichen Kompetenz des Arztes und damit der Qualitätssicherung seiner ärztlichen Tätigkeit. Sie dürfe sich nicht nur auf Themen beziehen, die sich nur generell mit Fragestellungen für Freiberufler befassten. Die besagte Veranstaltung würde zwar im Interesse der Ärzte liegen, so die Kammer, ihr fehle jedoch ein ausreichender Bezug zu einer spezifischen ärztlichen Tätigkeit. Dieser Argumentation folgte das Gericht.

Der klagende Veranstalter führte darüber hinaus noch aus, dass die Kammer bereits im Jahr 2007 eine seiner Veranstaltungen mit dem Titel \"Marken, Märkte, Medizin - der Wettbewerb im Gesundheitswesen\" anerkannt hatte. Das Gericht beurteilte den Inhalt dieser Veranstaltung aber anders, da es um Änderungen im Vertragsarztwesen und deren Bedeutung im Bereich der Patientenversorgung gegangen sei. Dies sei im verhandelten Fall nicht erkennbar. Die Ärztekammer Berlin legt die gleichen Maßstäbe bei der Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen wie die Hamburger Kammer an. Der enge Bezug zur ärztlichen Tätigkeit einer Fortbildungsveranstaltung muss also auch in Berlin immer gegeben sein, um zertifiziert werden zu können. Dieser konsequente Kurs dient dazu, den Kammermitgliedern eine hochwertige und berufsbezogene Fortbildung anzubieten.


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