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Weiterbildungsumfrage: BÄK weist Kritik des Hartmannbundes zurück (06.10.2009)

Dies ist laut BÄK jedoch nicht möglich, da es kein gesetzliches Meldewesen für Ärzte in der Weiterbildung gibt. „Allerdings ist es den Ärztekammern möglich, diese über die registrierten Weiterbildungsbefugten zu erreichen und systematisch zu erfassen“, sagte Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK. Dies hätten sich BÄK und Landesärztekammern zu Nutze gemacht.

Ziel der BÄK sei, ein möglichst umfassendes Bild der Weiterbildungssituation in Deutschland zu erhalten. Mit den durch die Evaluation gewonnenen Daten und Erkenntnissen seien jetzt erstmals objektive Vergleiche auf Bundes- und Landesebene möglich.

„Wenn auch Sie sich für die Interessen des ärztlichen Nachwuchses einsetzen wollen, sollten Sie sich sachlich zu diesem Thema äußern, anstatt durch Fehlinformationen die jungen Kollegen davon abzuhalten, ihre freie Meinung zur Weiterbildungssituation zu äußern“, mahnt Koch im Hinblick auf den HB. © hil/aerzteblatt.de


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