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Jobcenter müssen auch Privatkasse zahlen (07.10.2009)

Bisher mussten Arbeitslose draufzahlen, weil das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge von Privatkassen erstattet hat. Das wertete das Gericht als „systemwidrige Belastung“, die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich können viele Betroffene nicht zurück in die gesetzliche Kasse.

Im konkreten Fall muss das Jobcenter die vollständigen Beiträge für eine Mutter und ihre drei Kinder übernehmen. Sie hatte ihren Versicherungsschutz zwischenzeitlich sogar verloren, weil sie die monatlich zusätzlich fälligen 306 Euro nicht gezahlt hatte. Die Voraussetzungen, in eine gesetzliche Familienversicherung zu wechseln, erfüllt sie nicht. (Aktenzeichen: S 31 AS 174/09 ER) © afp/aerzteblatt.de


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