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Dafür braucht es engagierte Ärztinnen und Ärzte (16.04.2009)

Leiter des Rettungsdienstes Schmalkalden-Meiningen, zeigt sich zuversichtlich, dass auch nach dem 1. Juli der ärztliche Notdienst im Landkreis gut abgesichert wird., An diesem Tag treten neue Gesetzlichkeiten in Kraft. Walther erklärte dies im Anschluss an eine Zusammenkunft von Notärzten in der Theaterstadt. n der Veranstaltung informierten Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) die Mediziner über die neuen gesetzlichen Regelungen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens am 1. Juli 2009 geht die Zuständigkeit für die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung von den kommunalen Aufgabenträgern auf die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen über. Die KV ist damit auch für die Erstellung von Notarztdienstplänen und die Überwachung der notärztlichen Versorgung zuständig.

Die Änderung sei notwendig, weil es für die kommunalen Träger vor allem in ländlichen Bereichen oder Gebieten ohne große Kliniken immer schwieriger wurde, ausreichend Notärzte zu binden, erläuterte Dr. Walther. Unter diesen Gesichtspunkten habe die KVT in den letzten Wochen und Monaten Großes geleistet, lobt der Meininger leitende Notarzt. Die Notarztverträge seien im offenen Austausch mit dem Kollegen inhaltlich auf den Weg gebracht worden.

\"Die schwierigen Vergütungsverhandlungen konnten ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden und für die Notärzte ein sehr gutes und zudem gerechteres Ergebnis erzielt werden. Die Vergütung erfolgt künftig nach geleisteter Dienstzeit. Dies wird auch Standorte mit wenigen Einsätzen attraktiv machen und Sicherstellungsprobleme lösen\", ist Dr. Walther optimistisch. \"Ohne den kommunalen Spitzenverbänden nahe treten zu wollen: Hier wurde erstmalig für uns gekämpft. Gleichzeitig wurden bis dato nicht einheitlich geregelte Punkte (Versicherungen, Schutzkleidung etc.) gelöst, des Weiteren soll die Abrechnung vereinfacht und zeitgerecht gestaltet werden\", erläutert der Meininger Mediziner weiter.

Der Kassenärztliche Notdienst hat im Kreiskrankenhaus Schmalkalden einen Sitzdienst eingerichtet. Dieser ist aber nicht immer besetzt. \"Doch abgewiesen wird bei uns im Haus niemand. Die Notfallversorgung ist gewährleistet\", betont Geschäftsführer Robert Recknagel. Gerade im ersten Quartal sei \"unheimlich viel los gewesen in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche für die Patienten geöffnet ist\". Er erwartet in der kommenden Woche einen Vertreter der KVT im Haus, um mit ihm über die Aufgaben des Kreiskrankenhauses ab 1. Juli zu sprechen. Laut Recknagel funktioniert das bisherige System gut. Die Notfalldienste werden zum einen von niedergelassenen Ärzten und zum anderen vom Krankenhaus übernommen. Notfallarzt Dr. Baumann hat als einziger Arzt des Kreiskrankenhauses Notdienste in den normalen Dienstzeiten in seinem Arbeitsvertrag stehen. Es gibt daneben aber auch sechs bis sieben Ärzte des Kreiskrankenhauses, die ebenfalls die Notdienste mit absichern. Diese haben eigenständig einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen, wie es auch bei den niedergelassenen ist.

Wenn nötig, wird aufgestockt

\"Wir werden uns weiterhin beteiligen. Wenn Not am Mann sein sollte und Lücken geschlossen werden müssen, werden wir helfen. Dann sehen wir, ob wir weitere Ärzte für den Notfalldienst gewinnen können\", meint Recknagel. Oder ob gar personell aufgestockt werden müsste. Dazu brauche das Krankenhaus aber Vorlauf. Dass dies allerdings nicht leicht zu realisieren wäre, zeigt sich beim Blick in die offenen Stellen des Kreiskrankenhauses: Zurzeit sind sieben Arztstellen unbesetzt, darunter auch eine Facharztstelle in der Notfallambulanz. Bisher haben sich die Mediziner des Kreiskrankenhauses freiwillig für die Notfalldienste gemeldet. \"Zwang wäre nicht gut. Für so eine Aufgabe braucht man gut ausgebildete und engagierte Leute\", weiß der Geschäftsführer. Doch das neue Gesetz erlaubt es, auch Zwang auszuüben. \"Die Krankenhäuser mit notfallmedizinischer Versorgung sind unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Versorgungsaufträge verpflichtet, Ärzte für den Rettungsdienst gegen Erstattung der tatsächlichen Kosten zu Verfügung zu stellen oder freizustellen\", heißt es wortwörtlich im Gesetz. Auch die niedergelassenen Ärzte mit Notarztqualifikation \"haben im Rettungsdienst mitzuwirken\". Andere Ärzte mit dieser Qualifikation können mitwirken. Sollte zwischen der KVT und einem Krankenhaus keine Einigung über einen Vertrag zustande kommen, ist eine Schiedsstelle anzurufen, die vom Landesverwaltungsamt gebildet wird, heißt es im Gesetz weiter.

Notärzte müssen über die Zusatzbezeichnung \"Notfallmedizin\" der Landesärztekammer Thüringen oder eine vergleichbare anerkannte Qualifikation verfügen. Die Krankenhäuser und die Landesärztekammer teilen der KVT die Ärzte mit, die über diese Zusatzbezeichnung verfügen.

Die Verhandlungen sollen bis Ende April abgeschlossen sein. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die notärztliche Versorgung auch nach dem 1. Juli im Kreis gewährleistet ist.

\"Nicht nachvollziehbar\" ist für Michael Walther der kürzlich veröffentlichte Beitrag, in dem der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen der KVT Untätigkeit und mangelnde Erkenntnis der verbleibenden Zeitschiene unterstellt. Sicher hätte man auch schon weiter sein können auf den vielen Baustellen, aber die Verzögerungen seien definitiv nicht der KV anzulasten.

Ungezählte Runden

\"Verträge sind in Sekunden unterschrieben aber die inhaltliche Ausgestaltung kostet Zeit, Kraft, inklusive ungezählter Verhandlungsrunden. Die Notärzte können dankbar sein für die Geduld und Hartnäckigkeit der Verantwortlichen in der KVT\", hebt Dr. Walther hervor. Es habe von Beginn an eine klare Zeitschiene der zu bewältigenden Aufgaben gegeben. \"Die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst von Thüringen wurden in separaten Veranstaltungen über den Entwicklungsfortgang informiert und um Mitarbeit gebeten. Leider waren die Verantwortlichen des Zweckverbandes Südthüringen nicht anwesend\", kritisiert Dr. Walther.

Professor Dr. Wolf Arnold, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen, erklärte im Suhler Stadtrat, dass es früher oder später einen Zusammenschluss der Rettungsdienste geben werde, den man jetzt hätte auf Augenhöhe realisieren können. Man sei im Kreistag in Meiningen aber von der Diskussion ausgeschlossen gewesen. Dr. Walther verteidigt indes den Beschluss des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, sich nicht dem Rettungsdienstzweckverband Südthüringen anzuschließen: \"Es gab nach Sondierungsgesprächen und einer Abwägung aller zu erfüllenden Aufgaben letztlich die Entscheidung des Gremiums, diesen Schritt nicht zu vollziehen. Sicher haben Zweckverbände in einigen Bereichen Vorteile, aber eben nicht nur. Entscheidungen werden über Verbandsversammlungen getroffen und dort muss man Mehrheiten finden, der direkte Einfluss geht verloren.\" Der Landkreis habe sorgfältig geprüft.

Bürgernähe und die Absicherung weiterer Aufgaben, wie Katastrophenschutz, Soziale Dienste und Notfalldienste, hätten bei der Entscheidung eine wesentliche Rolle gespielt. Walther ergänzt, dass man mit der im Landkreis gelegenen Rettungswache Wolfmannshausen nicht unwesentlich zu Erfüllung der Hilfsfristen im Verbandsgebiet (Römhild, Haina und angrenzende Gemeinden) beitrage. Als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Schmalkalden-Meiningen will er sich bei der Leitstelle Suhl, dem Rettungsdienst Suhl, der Deutschen Rettungsflugwacht und den notärztlichen Kollegen \"für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken und damit wieder das in den Vordergrund stellen, was wir als Berufung sehen - die optimale Versorgung unserer Notfallpatienten\".


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