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Carstens-Stiftung fördert Wahlpflichtfach Homöopathie (11.01.2010)

Neben der Mittelvergabe sieht die Carstens-Stiftung ihre Aufgabe insbesondere darin, die Universitäten bei der Suche nach kompetenten Referenten zu unterstützen und ihnen geeignete Curricula zur Verfügung zu stellen.

Die Einrichtung dieses Wahlpflichtfaches soll Medizinstudenten eine kritische, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Homöopathie während des Studiums ermöglichen, um damit auch der steigenden Nachfrage auf Patientenseite begegnen zu können.

Laut Approbationsordnung für Ärzte können Universitäten Homöopathie als Wahlpflichtfach für den ersten und zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung anbieten. © hil/aerzteblatt.de


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