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Rösler will Arztpraxen nicht neu besetzen (28.04.2010)

Im Ruhrgebiet gibt es teils deutlich mehr Praxen als der Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vorsieht. So gibt es etwa in Essen doppelt so viele niedergelassene Chirurgen wie vorgesehen, auch Hautärzte liegen mit 166 Prozent weit über dem Bedarf.

Deshalb dürfen sich derzeit weder Haus- noch Fachärzte niederlassen, mit einer Ausnahme: Schließt ein Arzt seine Praxis, hat er das Recht, sie weiterzugeben. „Dadurch wird die Überversorgung zementiert”, sagte ein Sprecher der KV Westfalen-Lippe. Das will Rösler nun ändern.

Allerdings ist der Praxisverkauf für Ärzte ein wichtiger Teil der Altersversorgung. Fiele dieses Recht weg, „käme das einer Enteignung gleich”, sagte Bernd Brautmeier, Chef der KV Nordrhein.

Rösler hält deshalb Entschädigungen für denkbar. Das sei aber Sache der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und werde bereits diskutiert. Dort hieß es, die Politik sei gefragt. Die KVen könnten Praxen in überversorgten Gebieten aufkaufen, schließen und in unterversorgten Gebieten neu einrichten. Doch dafür müsse das Gesetz aber geändert werden.

Kritik an Röslers Plänen kam vom Ärzteverband Hartmannbund. „Wer als FDP-Politiker eine Quasi-Enteignung niedergelassener Ärzte in Betracht zieht, muss sich fragen lassen, ob das mit liberalen Idealen noch vereinbar ist”, sagte Verbandschef Kuno Winn.

Es sei auch „in keiner Weise nachvollziehbar”, wie solche Schritte das Problem des Ärztemangels in unterversorgten Gebieten lösen sollten. Vollkommen unklar sei ebenso, aus welchen Mitteln die KVen Arztsitze aufkaufen sollten, wie Rösler es vorgeschlagen habe. © ddp/aerzteblatt.de


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