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Marburger Bund kritisiert Rechtsgutachten zur Tarifeinheit (02.08.2010)

Dem Verband zufolge stehe ein jetzt veröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im klaren Widerspruch zu bisher bekannt gewordenen Auffassungen anderer Verfassungsjuristen und des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

„Um es klar zu sagen: Die Arbeitgeber bedienen sich der Rechtsauffassung eines in dieser Frage offensichtlich in seiner Zunft weitgehend isolierten Verfassungsjuristen“, kommentierte Ehl.

Das BAG hatte mit seinem Urteil den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Danach sollen Tarifverträge, die für die Gesamtbelegschaft eines Betriebs geschlossen wurden, im Zweifel keinen Vorrang mehr vor Konkurrenzverträgen für einzelne Gruppen haben.
Bislang sollte in einem Betrieb in der Regel nur ein Tarifvertrag gelten. Das Konstrukt Tarifeinheit durch Einheitstarifvertrag sei von der Wirklichkeit längst überholt, erklärte der MB-Hauptgeschäftsführer dazu.

„Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, dass das Dogma der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit unvereinbar ist“, so Ehl. Nur die Pluralität der Gewerkschaftslandschaft schütze vor Tarifkartellen und Zentralismus. © hil/aerzteblatt.de


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