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Honorarärzte könnten Kliniken teuer zu stehen kommen (29.12.2010)

Einige Krankenhäuser scheinen schon mit Nachforderungen der Sozialversicherungsträger konfrontiert worden zu sein. Das berichten die Rechtsanwälte SebastianUlbrich und Harald Maas in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Für die betroffenen Kliniken kann die Beschäftigung von Honorarärzten damit teuer werden. Denn sie müssen im Fall des Falles nicht nur den Arbeitgeber-, sondern auch den Arbeitnehmeranteil nachzahlen. Darauf weisen die beiden Juristen hin.

Weil einige Krankenhäuser Schwierigkeiten haben, freie Facharztstellen zu besetzen, greifen sie auf die Hilfe von Honorarärzten zurück. Diese arbeiten offiziell auf selbstständiger Basis. 5000 Ärzte seien inzwischen als freie Mitarbeiter in Krankenhäusern tätig, heißt es in dem Artikel unter Berufung auf den Bundesverband der Honorarärzte.

Die Sozialversicherungsträger prüfen nun, ob die Honorarärzte tatsächlich selbstständig arbeiten oder nicht doch wie bei normalen Arbeitnehmern eine persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber besteht. Ein solch abhängiges Beschäftigungsverhältnis habe beispielsweise 2006 das Sozialgericht Dortmund bei einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie festgestellt, der auf Stundenbasis für ein Krankenhaus arbeitete. Darauf weisen Ulbrich und Maas hin.

"Maßgeblich war, dass der Arzt die Patienten durch die Klink zugewiesen bekam und zeitlich und örtlich in die Organisation des Krankenhauses eingebunden war. Zudem trug der Arzt kein Risiko, dass er seine Arbeitskraft vergeblich einsetzte, da er seine abgeleisteten Stunden tatsächlich vergütet bekam", schreiben Maas und Ulbrich.

quelle: ärztezeitung online


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