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„Der Arbeitgeberverband BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern gemeinsam ein Gesetz zur Einschränkung demokratischer Grundrechte“, so der MB. Die Tarifeinheit im Betrieb soll danach festgeschrieben werden. Das bedeute, nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb würde zur Anwendung kommen.
Die Mehrheitsgewerkschaft hätte ein Exklusiv-Streikrecht, für alle anderen Gewerkschaften würde ein Streikverbot gelten. „Wir fordern die Bundesregierung und alle im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien auf, diesen Anschlag auf die verfassungsmäßigen Rechte aller Arbeitnehmer in diesem Land zurückzuweisen“, so der MB. Befürworter der MB-Position können sich online gegen die Tarifeinheit aussprechen. © hil/aerzteblatt.de
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