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Marburger Bund und Berufs­genossen­schaftliche Kliniken einigen sich (10.08.2011)

Der Ärztegewerkschaft zufolge sieht die Einigung vor, dass die Gehälter der Ärzte rückwirkend zum 1. Januar linear um drei Prozent steigen. Für Vollarbeit in der Nacht sollen die Ärzte pro Stunde anstelle der bisherigen 1,28 Euro einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 Prozent des individuellen Stundenentgelts erhalten, der nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann.

Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. August. Für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden erhalten die Ärzte ebenfalls ab 1. August pro Stunde einen Zuschlag von 15 Prozent des individuellen Stundenentgelts. Auch dieser Zuschlag kann nicht durch Freizeit ausgeglichen werden.

Für Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag wird künftig der Feiertagszuschlag von 135 Prozent gezahlt. Diese Regelung tritt ebenfalls rückwirkend zum 1. August in Kraft. Die neue Entgelttabelle hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. März 2012.
© hil/aerzteblatt.de


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