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10 500 Hebammen und Ent­bindungs­pfleger leisteten 2010 in Kranken­häusern Geburts­hilfe (28.07.2012)

Innerhalb der letzten 20 Jahre hat sich die Zahl der im Krankenhaus festangestellten Hebammen um 28,2 % erhöht. Zugleich ist der Anteil der teilzeit- oder geringfügig beschäftigten Hebammen von 28,9 % im Jahr 1991 auf 71,7 % im Jahr 2010 gestiegen.
Jahr Festangestellte Hebammen/Entbindungspfleger Davon teilzeit-/geringfügig Beschäftigte in % Beleghebammen/
-entbindungspfleger
insgesamt männlich weiblich
1991 6 620 17 6 603 28,9 2 206
1995 7 543 6 7 537 40,7 1 562
2000 7 686 18 7 668 51,9 1 726
2005 8 072 4 8 068 66,0 1 813
2010 8 484 1 8 483 71,7 2 006

Zur Leistung von Geburtshilfe sind – abgesehen von Notfällen – außer Ärztinnen und Ärzten nur Hebammen und Entbindungspfleger berechtigt. Bei einer Entbindung muss eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger hinzugezogen werden; dafür haben Ärzte und Ärztinnen nach dem Hebammengesetz (§ 4) Sorge zu tragen. Die Geburtshilfe umfasst die Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs.

Weitere Auskünfte gibt:
Ute Bölt,
Telefon: +49 611 75 8107,
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