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Rente mit 67 auch für Ärztinnen und Ärzte (15.04.2009)

Auf der regulären Kammerversammlung im Frühjahr hatten am 7. März 2009 die gewählten Vertreter der Ärzteschaft erneut über die Satzungsänderung der Ärzteversorgung zum Renteneintrittsalter mit 67 zu entscheiden. Weil der auf der letzten, außerordentlichen Kammerversammlung nicht gefaßte Beschluß, mit dem die alte Satzung der Ärzteversorgung und somit die Rente mit 65 gültig blieb, zu einem Defizit in der Ärzteversorgung von 72,5 Millionen Euro geführt hat, mußte das Problem Ärzteversorgung nochmals diskutiert werden. Darüber hinaus hatte die Aufsichtsbehörde, das Thüringer Finanzministerium, die Ärzteversorgung angewiesen, die bestehende Deckungslücke mit einem entsprechenden Beschluß der Kammerversammlung zu schließen.

Zur Wahl standen am Samstag jeweils zwei Satzungsänderungen zum einen mit der Rente ab 65 (vorfristiger Renteneintritt mit 60 Jahren), allerdings mit deutlichen Abschlägen, und zum anderen mit der Rente ab 67 (vorfristiger Renteneintritt mit 62 Jahren).



In der zweiten Lesung ist in der Kammerversammlung dann doch noch die Entscheidung pro Rente mit 67 gefallen. Mit 24 Ja-Stimmen zu zwölf Nein-Stimmen wurde exakt die für Satzungsänderungen notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erzielt, ein knappes Ergebnis!

Die Satzungsänderung der Ärzteversorgung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2009. Von der Neuregelung zum Renteneintrittsalter sind alle Ärztinnen und Ärzte ab dem Geburtsjahrgang 1947 betroffen. Es gibt allerdings eine lange Übergangszeit von 18 Jahren. Erst der Geburtsjahrgang 1964 wird mit 67 in Rente gehen.

Ursache für die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters ist wie überall die zunehmende Lebenserwartung, die zu notwendigen längeren Rentenzahlungen führt.

Ausführlichere Informationen dann im Aprilheft des Ärzteblattes Thüringen!


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