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Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe III für Oberärzte hängt damit von der Übertragung der entsprechenden Verantwortung durch den Arbeitgeber ab und nicht vom Titel „Oberarzt“.
Das Gericht hat jetzt ergänzt, dass die Stufenlaufzeit in der Entgeltgruppe III erst beginnt, wenn der Arzt hier tatsächlich eingruppiert ist. Vorzeiten als Facharzt werden nicht berücksichtigt. Anders ist das bei den Entgeltgruppen I und II für Ärzte und Fachärzte. Hier kann eine entsprechende Vorbeschäftigung angerechnet werden und die Zuordnung zur Stufe eins ist nicht zwingend.
Das Grundentgelt für Oberärzte beträgt gemäß TV-Ärzte/VKA in der Stufe 1 aktuell 6.176,10 Euro. Das Entgelt in der Stufe 2, nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit, beträgt 6.539,11 Euro, jeweils ohne Zulagen, Bereitschaftsdienstentgelte oder leistungsorientierte Prämien. © hil/aerzteblatt.de
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