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Links zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (24.10.2011)

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte soll Nachwuchsgewinnung fördern und Allgemeinmedizin stärken

Insbesondere in ländlichen Regionen zeichnet sich ein Mangel an Ärztinnen und Ärzten ab, der die medizinische Versorgung beeinträchtigen könnte. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sind bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. So wurden unter anderem Anreize für junge Ärztinnen und Ärzte gesetzt, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Mit der Änderung der Approbationsordnung für Ärzte werden diese Maßnahmen ergänzt. Sie sollen helfen, gezielt Nachwuchs zu gewinnen und – durch Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung – einer Unterversorgung von Hausärztinnen und –ärzten entgegenwirken:

Im Sinne einer verbesserten Nachwuchsgewinnung und zur Förderung der Medizinstudierenden wird der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt, damit sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte während des Praktischen Jahres voll und ganz auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren und ihre ärztlichen Kompetenzen verfestigen können.

Auch muss künftig das Praktische Jahr nicht mehr ausschließlich an den Kliniken der Heimatuniversität absolviert werden. Damit wird eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärztinnen und Ärzte erreicht.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeitform durchzuführen. Außerdem wird die Anzahl der anrechnungsfähigen Fehltage im Praktischen Jahr, vorrangig mit Blick auf Schwangerschaften, von 20 auf insgesamt 30 erhöht.

Für das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin wird eine Dauer von zwei Wochen statt bisher einer Woche verbindlich vorgeschrieben. Damit wird die Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung genauso gestärkt wie mit der neuen Vorgabe, dass für das Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) zunächst für 10 % der Studierenden ein PJ-Platz in der Allgemeinmedizin vorzuhalten ist. Nach einer Übergangsfrist soll diese Quote auf 20 % angehoben werden.

Der Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ist am 27.09.2011 an die maßgeblichen Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/gesundheitssystem/gesundheitsberufe/referentenentwurf-approbationsordnung.html


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