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MB fordert fairen Lastenausgleich für die Krankenhäuser (28.07.2012)

Das derzeitige System der Ausgabendeckelung wird in dem Gesetzentwurf nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Stattdessen sollen Kostensteigerungen in den Kliniken anteilig berücksichtigt werden. Übersteigt der Orientierungswert die Grundlohn-Veränderungsrate, so soll diese um bis zu einem Drittel der Differenz zwischen ihr und dem Orientierungswert erhöht werden. Bereits anderweitig finanzierte Kostensteigerungen sind dabei zu berücksichtigen. „Gegenüber dem Status quo ist ein anteiliger Kostenorientierungswert zweifellos ein Fortschritt. Ziel muss es aber sein, dass sich dieser Orientierungswert in den Preisen für Krankenhausleistungen vollständig und nicht nur anteilig abbildet“, so Botzlar.

Für bessere Rahmenbedingungen sei jedoch nicht allein der Bundesgesetzgeber zuständig. „Auf Personaleinsparungen ließe sich überwiegend verzichten, wenn die Krankenhäuser die ihnen zufließenden Betriebsmittel auch tatsächlich zu 100 Prozent in den Betrieb stecken würden. Stattdessen lenken sie große Teile der Einnahmen etwa von Privatpatienten in Investitionsmittel um, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen für die Krankenhäuser nicht nachkommen“, kritisierte Botzlar. Die Länder trügen durch ihre Untätigkeit maßgeblich zu dem Verschiebebahnhof bei, der schon seit Jahren die Krankenhausfinanzierung in Deutschland präge.

Eindringlich warnte Botzlar davor, den Einfluss der Krankenkassen auf die Gestaltung der Krankenhausversorgung zu erhöhen: „Die EHEC-Epidemie im letzten Jahr hat uns allen eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, ausreichend Kapazitäten vorzuhalten. Wir müssen auch für den Not- und Katastrophenfall noch genügend Betten zur Verfügung haben.“ Der Spitzenverband der Krankenkassen verfolge jedoch ganz andere Interessen. Mit dem Instrument der Selektivverträge wolle er die Krankenhausversorgung nach den wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen umgestalten. „Ich bin deshalb froh darüber, dass sich die Koalitionsfraktionen den Regelungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zur Einschränkung der freien Krankenhauswahl nicht zu eigen gemacht haben“, sagte Botzlar.

quelle: marburger-bund.de


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