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Einheitliche Regeln für die Überprüfung der Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte gefordert (26.07.2013)

„Wir brauchen [...] dringend bundesweit einheitliche Regeln für die Überprüfung der Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte“, erklärte er in Berlin. Dies habe auch der 116. Deutsche Ärztetag Ende Mai in Hannover gefordert. „Für die Erteilung der Berufserlaubnis oder der Approbation sollten gegenüber der zuständigen Behörde auch die entsprechenden Sprachkenntnisse nachgewiesen werden“, hieß es. Dies betreffe „allgemeine Sprachkenntnisse mindestens auf Level B2 sowie Kenntnisse der Fachsprache. Bund und Länder sollten dafür einheitliche Kriterien festlegen.“ Wie Montgomery sagte, seien die Ärztekammern bereit, die Fachsprachprüfungen durchzuführen.

(Quelle: Gesundheitspolitischer Brief)


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