. .

Ein Chefarzt ist ein Arzt in verantwortlich leitender Funktion

Nicht jeder Arzt ist ein Chefarzt und nicht jeder Chef ist ein Chefarzt.


Der Chefarzt Ein Chefarzt ist ein Arzt in verantwortlich leitender Funktion, in der Regel in einem Krankenhaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Bei der Bundeswehr ist ein Chefarzt der Leiter eines Bundeswehrkrankenhauses.

Die Bezeichnung ist nicht auf Krankenhäuser begrenzt, so dass gelegentlich auch leitende Ärzte anderer Einrichtungen wie Sanatorien, Labore usw. als Chefarzt bezeichnet werden diese aber in unserem Sinne keine Chefärzte sind, sondern eher Ärzte mit entsprechender leitender Funktion. In manchen Bundesländern (etwa Kiel) wird offiziell die Bezeichnung Leitender Arzt geführt, die dem Chefarzt entspricht. Innerhalb der jeweiligen Institution trägt der Chefarzt typischerweise eine umfassende Verantwortung für einen medizinisch abgrenzbaren Teilbereich, z. B. eine Abteilung die Fachrichtung oder einer Subspezialisierung. Er ist zwingend immer Facharzt des entsprechenden Fachgebietes, braucht jedoch nicht habilitiert zu seines sei denn dass der Arbeitgeber diese als Chefarztvoraussetzung definiert und nur solche Chefärzte zur Bewerbung zugelassen werden, die Habilitiert sind.





Neben der medizinischen Verantwortung hat der Chefarzt zumeist eine disziplinare Verantwortung mindestens für die Ärzte, oft auch für Psychologen, Sozialarbeiter, Ergo- und Physiotherapeuten und die Krankenschwestern bzw. der Pflege neben dem entsprechenden Pflegedirektor der jeweiligen Einrichtung. Die betriebswirtschaftliche, Standesrechtliche und Disziplinarische Verantwortung für die Abteilung muss sehr häufig der Chefarzt übernehmen, es sei denn Vertraglich ist etwas anderes Vereinbart. Mehrere Abteilungen von großen Kliniken können auch zusammengeführt werden; wenn jede der Abteilungen einen Chefarzt hat, führt der Leiter einer solchen Gruppe von Kliniken, der meist selbst einer der Chefärzte ist, normalerweise die Bezeichnung Ärztlicher Direktor. An Universitätskliniken ist die Habilitation Voraussetzung für die Berufung zum Chefarzt oder Leitenden Arzt der Abteilung; mehrere Abteilungen, die von Chefärzten oder Leitenden Oberärzten geführt werden, sind dann eine Universitätsklinik, die von einem Direktor geführt wird.

Im Krankenhaus ist der Chefarzt verantwortlich für die medizinischen und strukturellen Abläufe in seiner Abteilung. Er soll die Tätigkeit der Oberärzte, die unter seiner Verantwortung arbeiten, überwachen und mit ihnen gemeinsam die in Weiterbildung befindlichen Assistenzärzte bei ihrer Arbeit anleiten. Im Rahmen einer Chefarztvisite besucht er die Patienten einer Station. Zweck ist es, deren Oberarzt / Oberärzte oder Stationsärzte über die bisherige und zukünftige Diagnostik und Therapie zu beraten. In kleineren Kliniken und Krankenhäusern muss er am fachärztlichen "Hintergrunddienst" teilnehmen, indem er sich nachts und am Wochenende für die Klinik zusätzlich zu den dort im Bereitschaftsdienst tätigen Ärzten zur Beratung und Mithilfe bereithält.

Chefärzte haben in Krankenhäusern zumeist speziell verhandelte Arbeitsverträge, die ihnen weitgehende Freiheiten bezüglich der Arbeitseinteilung und die private Liquidation (private Abrechnung von Leistungen mit den Patienten. normalerweise über die privaten Krankenversicherung) einräumen. In der Regel sind nur Chefärzte und Oberärzte als Vertreter des Chefarztes berechtigt, Privatliquidationen zu stellen und somit auch Privatpatienten im Krankenhaus zu behandeln. Das Krankenhaus erhält im Gegenzug von allen Chefärzten einen Anteil der Bruttoeinnahmen aus dem privatärztlichen Bereich. Für den Krankenhausträger ist dies eine interessante Erwerbsquelle und Impuls möglichst viele Chefärzte an die Klinik zu binden, die einen hohen privatärztlichen Anteil erwarten lassen. Dennoch gehört es in der Regel zu den vertraglichen Dienstpflichten eines Chefarztes in einem Krankenhaus, in dem Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden, auf Wunsch des Kassenpatienten bei diesem eine Einzelvisite und Beratung durchzuführen oder mit den Stations- und Oberärzten den Fall des Patienten einzeln zu besprechen. Die tägliche Behandlung und die regelmäßigen Visiten darf der Chefarzt aber an andere Oberärzte oder Fachärzte weitergeben.