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Facharzt, der fertige Arzt und die Möglichkeiten eines Facharztes

Was ist ein Facharzt und was darf ein Facharzt bevor er Stellen sucht?


der Facharzt uund seine Möglichkeiten Facharzt darf sich nur derjenige Arzt nennen, der in einer Stellenbörse einen Job gefunden hat der es Ihm ermöglicht nach einer mehrjährige Weiterbildung in einer Entsprechenden Weiterbildungseinrichtung eine Facharztprüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer erfolgreich zu bestehen und somit die Ausbildung zum Facharzt abgeschlossen hat. Danach kann man als Facharzt über stellensuche bei medizinischen stellen oder als Mediziner in entsprechenden Stellenbörsen oder bei Stellenanzeigen eine neue Arbeit finden. Für Zeitdauer, Weiterbildungsinhalt erlassen die Landesärztekammern für ihren Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung. Die Weiterbildungsordnung zur Erlangung des Facharztes wird vom Deutschen Ärztetag in einer Musterweiterbildungsordnung grob formuliert. Die einzelnen Bundesländer formulieren diese nach eigenen Bedürfnissen und Facharzt-Gegebenheiten diese Weiterbildungsordnung um. Fachärztinnen und Fachärzte müssen eine entsprechende Zeit als Assistenzärztinnen/Assistenzarzt bzw. Arzt in Weiterbildung (AiW) absolvieren.





Der Erwerb des Titels Facharzt ist seit 1993 Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Das bedeutet dass erst ein Facharzt sich als selbstständiger Arzt außerhalb eines Krankenhauses Niederlassen darf. Bis dahin war es möglich, sich auch als Praktischer Arzt niederzulassen.

Der frühere Facharzt für Orthopädie und die Teilgebietsbezeichnung Unfallchirurgie wurden zu einem Facharzt zusammengeführt. Nach der neuen WBO erlangt ein Assistent dann den neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, wenn er 24 Monate eine allgemeine Basisweiterbildung, im Sinne des "common trunk" durchläuft. Hieran schließen sich 48 Monate spezielle Weiterbildung in einer unfallchirurgischen oder orthopädischen Abteilung an.

Laut Tarifvertrag vom Marburger Bund dient der Begriff Facharzt auch zur Einteilung in Gehaltsklassen:

  • Nach unserer Vereinbarung mit der TdL wird die neue Entgelttabelle in allen Bundesländern, die Mitglied der TdL sind, bereits ab 1. Juli diesen Jahres angewandt. In der Ausgestaltung der Entgelttabelle konnten gegenüber dem letzten uns abgegebenen Angebot keine Verbesserungen mehr erreicht werden. Der Arzt in Weiterbildung erhält künftig in jedem Berufsjahr bis zum Facharzt eine Stufensteigerung. In die Tabelle ist jetzt das einseitig weggenommene Weihnachts- und Urlaubsgeld integriert und damit in Zukunft nicht mehr gesondert streichbar. Die einseitig unbezahlt auf bis zu 42 Stunden hoch gesetzte Arbeitszeit wird jetzt vergütet. Trotz intensiver Bemühungen aller Landesverbände ist es uns nicht gelungen, die völlig unnachgiebige Haltung der Finanzminister der neuen Bundesländer aufzuweichen und sie zu einer Anpassung vor dem 1. Januar 2010 zu bewegen. Damit ist der Gleichstand in der Tabelle erst ab 1. Januar 2010 gesichert, so wie dies der Gehaltstarifvertrag aus dem Jahre 2003 als Minimum vorsieht. Eine vorzeitige Erhöhung ist zur Deckung des Personalbedarfs und zur Personalgewinnung/-Bindung auf Landesebene aber ausdrücklich möglich.
  • Besonders erwähnenswert ist, dass im Gegensatz zu allen anderen Berufsgruppen Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Es ist uns gelungen noch zu erreichen, dass Zeiten aus Berufserfahrung nichtärztlicher Tätigkeit (z. B. Biochemiker, Pharmazeuten, Physiker etc.) berücksichtigt werden können. (quelle marburger bund 2010)