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Oberarzt ist ein leitender Arzt der besondere Führungsaufgaben wahr nimmt

die logische Karriereentwicklung vom Facharzt zum Oberarzt


Der Oberarzt Ein/e Oberarzt Oberärztin ist ein Arzt in leitender Funktion, meist in einer Klinik oder in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Diese Stellen findet der Oberarzt über gute Stellenbörsen für Mediziner oder bei medizinerstellen über die Suche nach seinem Job. Aufgrund seiner fortgeschrittenen oder bereits abgeschlossenen Weiterbildung als Facharzt übernimmt die Oberärztin/ der Oberarzt Verantwortung für einen umschriebenen Zuständigkeitsbereich innerhalb seiner Institution. Als Karrierebaustein ist häufig der Oberarzt ein Facharzt mit Berufserfahrung. Ein Oberarzt ist vergleichbar einem Abteilungsleiter. Vor allem an Universitätskliniken ist oft die Habilitation Voraussetzung für die Tätigkeit als Oberarzt.





Ein Oberarzt trägt Verantwortung für eine oder mehrere Stationen oder Funktionseinheiten seiner Institution. Unter seiner Anleitung arbeiten Assistenzärzte, denen gegenüber der Oberarzt zur Ausbildung verpflichtet ist. Der Oberarzt steht für Rückfragen der ihm nachgeordneten Stationsärzte bzw. Funktionsärzte zur Verfügung, überwacht verantwortlich die Tätigkeit der Assistenzärzte (z. B. im Rahmen von regelmäßigen Oberarztvisiten) und hält sich im Nacht- und Wochenenddienst nach Dienstplan als "Hintergrundarzt" für die Klinik bereit (Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst).

Als "Leitenden Oberarzt" bezeichnet man den Oberarzt einer Klinik, der als ständiger Vertreter des Chefarztes bestellt ist und diesen in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt.

Als "Funktionsoberarzt" wird ein Arzt bezeichnet, der die Funktion eines Oberarztes ausübt, ohne eine entsprechende Planstelle zu besetzen aber anders als ein Facharzt bezahlt wird.

Definition Oberarzt im Tarifvertrag

  • Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
  • Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert.
  • Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen worden ist.
(Protokollerklärung: Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.)

Oberarzt im Sinne von Entgeltgruppe nach Marburger Bund ist unter anderem derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist. Außerdem ist Oberarzt im Sinne von Entgeltgruppe nach Marburger Bund auch derjenige Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert. Häufig wird von einem Oberarzt eine engagierte und fachlich überzeugende, als Oberarzt qualifizierte und teamorientierte Persönlichkeit mit Oberarzt gemäßen Führungseigenschaften und der Bereitschaft, Strukturveränderungen aktiv und betriebswirtschaftlich tragfähige Haltung erwartet.